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Hintergrund

Im Rahmen der Kunstaktion Flüchtlinge fressen hatte das Zentrum für Politische Schönheit für den 28. Juni 2016 ein Flugzeug bei der Fluggesellschaft 'Air Berlin' gechartert, um bis zu 150 asylberechtige syrische Kriegsflüchtlinge aus der Türkei nach Deutschland zu fliegen. Hierfür wurde bei der Bundesregierung an vier verschiedenen Stellen um Einreisegenehmigungen nach § 18 Abs. 4 Asylgesetz ersucht. Daraufhin wirkte die Bundesregierung auf die Fluggesellschaft mit dem Ziel ein, den Flug zu verhindern – mit Erfolg. Hierfür wurde u.a. die Bundespolizei in die Büros der Fluggesellschaft entsendet, wie in der Bundespressekonferenz vom BMI eingestanden (siehe Video unten). Dabei erhärtet sich der Verdacht, dass die Bundesregierung ohne jegliches Ermessen – zur Abwehr von „politischen Aktionen“ und einer „Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung“, so der Wortlaut in einem Schreiben des BMI – die Einreise asylberechtigter syrischer Kriegsflüchtlinge bewusst verhinderte.