top offline web page generator software

KEINE FLÜCHTLINGSABWEHRPOLITIK

Klage gegen die Bundesregierung

Das Zentrum für Politische Schönheit hat am 19.10.2016 Klage gegen die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Gegenstand ist die rechtswidrige Einmischung des Bundesministeriums des Innern in die Aktion Flüchtlinge fressen, die Verfassungswidrigkeit von § 63 des Aufenthaltsgesetzes sowie des EU-Türkei-Paktes.

Die Klage

Im Rahmen von Flüchtlinge fressen hatte das Zentrum für Politische Schönheit für den 28. Juni 2016 ein Flugzeug bei der Fluggesellschaft 'Air Berlin' gechartert, um 150 asylberechtige syrische Kriegsflüchtlinge aus der Türkei nach Deutschland auszufliegen.
23 syrische Kriegsflüchtlinge

In der Klage werden zunächst 23 syrische Flüchtlinge vertreten, denen im Rahmen der Aktion Flüchtlinge fressen die Einreise in die Bundesrepublik per Flugzeug verwehrt wurde.

§ 63 AufenthG

Die Klage richtet sich gegen § 63 AufenthG, sowie dessen rechtswidrige Anwendung durch die Bundesregierung. Das Aufenthaltsgesetz droht Beförderungsunternehmen Sanktionen für den Fall an, dass sie Menschen ohne gültige Papiere oder Einreiseerlaubnis in die Europäische Union transportieren (sog. carrier sanctions). 

Grundgesetzwidrigkeit

Im konkreten Fall war die Ablehnung rechtswidrig, weil das Aufenthaltsgesetz nicht abstrakt zur Abwehr der illegalen Einreise von Wirtschaftsflüchtlingen, sondern konkret zur Verhinderung der Einreise von dokumentierten, asylsuchenden Kriegsflüchtlingen angewandt wurde.

EU-Türkei-Pakt 

Der EU-Türkei-Pakt verletzt den Grundsatz des Zurückweisungsverbots aus der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement) in besonders grober Weise. Der Pakt soll nach den Plänen der Bundesregierung für weitere Menschenschieber-Deals mit anderen Diktaturen (Sudan) oder gescheiterten Staaten (Libyen) Pate stehen, weshalb seine verfassungsrechtliche Überprüfung dringend geboten ist.

"Die in § 63 Abs 3 AufenthG enthaltene Regelung, wonach Beförderungsunternehmen, die Ausländer ohne Pass und Aufenthaltstitel vom Ausland aus illegal in die Bundesrepublik befördern, mit einem Zwangsgeld zu belegen sind, dient der nationalen Sicherheit und darf deshalb in keinem Falle außer Kraft gesetzt werden."

"Die Bundesregierung hat offenbar die Prüfung des Vorliegens humanitärer Gründe unterlassen und sich ausschließlich in einem Konflikt mit dem Zentrum für Politische Schönheit gewähnt, dem sie einen generellen Angriff auf die Bundesregierung und geltende Normen vorgeworfen hat. Schon verwaltungsrechtlich ist das äußerst problematisch."

"Er arbeitet 14 Stunden pro Tag, sieben Tage die Woche. Der Lohn ist 13 Lira am Tag, das sind 30 Cents pro Stunde. Weil er arbeitet, kann er nicht zur Schule gehen. Er war ein exzellenter Schüler in Syrien mit schneller Auffassungsgabe. Ich kann nicht arbeiten, da ich krank bin. Mohammed bezahlt die Miete und die Lebensmittel."

Die Kläger

23 syrische Kriegsflüchtlinge klagen gegen die Bundesregierung. Zwei der Familien um Mohammed und Adnan hatten sich der deutschen Öffentlichkeit im Rahmen der Aktion Flüchtlinge fressen bereits vorgestellt. Hier finden Sie ihre Geschichte.